VIII ZR 263/09 - Betriebskostennachzahlung bei mehreren Mietern, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung erhalten hat
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mietern der Wohnung zugegangen ist, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind.
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