3 StR 104/07 - BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern
Das Landgericht Wuppertal hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen betäubte er in seiner Wohnung auf Mallorca ein 15 Jahre altes Mädchen mit Chloroform, das danach verstarb. Auf die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung aufgehoben, weil die Angaben des Angeklagten zum Tatgeschehen, die ihm von einem Verdeckten Ermittler entlockt wurden und für seine Überführung von zentraler Bedeutung waren, nicht hätten verwertet werden dürfen.
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