IV R 34/18 - Kein verfassungswidriges Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015
Mit Urteil vom 16.09.2021 - IV R 34/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass im Jahr 2015 hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit bestand.
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