III R 18/21 - Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren wegen Hinterziehungszinsen
Mit Urteil vom 01.09.2021 – III R 18/21 - hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt.
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