I ZR 222/20 - Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf Fairnessausgleich nach § 32a UrhG
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über urheberrechtliche Beteiligungsansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 entschieden.
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