GSSt 1/06 - Beachtlichkeit von Protokollberichtigungen für das Revisionsverfahren
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte aufgrund einer Vorlage des 1. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, inwieweit das Revisionsgericht eine nachträgliche Berichtigung des tatrichterlichen Hauptverhandlungsprotokolls auch zum Nachteil des Revisionsführers zu berücksichtigen hat.
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