VI ZR 17/06 - "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von Polizeibeamten
Das klagende Land verlangt von der beklagten Versicherung Ersatz von Leistungen für zwei in seinem Dienst stehende Polizeibeamte, die als Folge eines Verkehrsunfalls ein posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten haben sollen.
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