VI R 29/19 - Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen eines Statikers
Mit Urteil vom 04.11.2021 – VI R 29/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.
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