VIII ZR 30/06 - Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und Ablehnung eines neuen Angebots
Die Auswirkungen einer – hier vorliegenden - Kündigung durch den Unternehmer auf den Ausgleichsanspruch sind abschließend in § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB geregelt. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, so besteht ein Ausgleichsanspruch nur dann nicht, wenn für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters (oder Vertragshändlers) vorliegt.