VIII ZR 266/06 - Mangelhaftigkeit eines Reitpferds wegen Abweichung von der "physiologischen Norm"
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen bei einem verkauften Reitpferd Abweichungen von der "physiologischen Norm" als Sachmangel zu qualifizieren sind.
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