XII ZR 104/03 - Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind betreut
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entsprechend seiner früheren Rechtsprechung daran festgehalten, dass mehrere unterhaltspflichtige Väter in entsprechender Anwendung des § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig für den durch die Betreuung der Kinder bedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften.
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