1 AZR 287/17 - Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel
Ein bestreikter Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten.