29 K 910/22 - VG Düsseldorf: Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester
Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 29. Januar 2024 entschieden und die Klage des Caritasverbandes abgewiesen.