V R 22/04 - Umsatzsteuerpflicht bei Verwaltung von Wertpapieren und Termingelder durch ein deutsches Kreditinstitut für ausländische Anleger?
Im Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 22/04 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) u.a. über die Frage zu entscheiden, ob es sich bei der im eigenen Ermessen ausgeübten Verwaltung von Wertpapieren und Termingeldern durch ein deutsches Kreditinstitut für ausländische Anleger aus Luxemburg, Kuwait und Oman um Leistungen handelt, die in Deutschland der Umsatzbesteuerung unterliegen.