VI R 67/05 - Arbeitslohn durch Umwandlung von Anleihen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30. September 2008 VI R 67/05 entschieden, dass durch Umwandlung einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumten Wandelschuldverschreibung in Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn zufließt, und zwar unabhängig davon, dass der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund einer Sperrfrist nicht veräußern kann oder zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Sperrfrist aufgelöst wird.