VI R 8/19 - Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.04.2021 VI R 8/19 entschieden, dass die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, nicht steuerfrei ist.