X R 11/20 und X R 28/20 - Steuerliche Entlastung für Vorsorgekosten bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält.
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