VIa ZR 100/21 - Anspruch des Käufers auf "kleinen" Schadensersatz in "Dieselsachen"
Der VIa. Zivilsenat hat im Anschluss an die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 6. Juli 2021 bekräftigt, dass der Käufer eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs ein Wahlrecht hat. Er kann gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen den gesamten Kaufpreis zurückverlangen ("großer" Schadensersatz). Er kann aber auch das Fahrzeug behalten und lediglich als "kleinen" Schadensersatz die Differenz zwischen einem höheren Kaufpreis und einem gegebenenfalls niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags beanspruchen. Für diese zweite Möglichkeit hat sich der Kläger entschieden, dessen Klage deshalb nicht ohne weitere Prüfung der Höhe seines Anspruchs hätte abgewiesen werden dürfen.