IV R 13/20 - Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 01.09.2022 - IV R 13/20 entschieden, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie beginnt. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten.
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