III R 73/18 - Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf deutsches Kindergeld
Mit Urteil vom 09.12.2020 – III R 73/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland zu mindern sein kann, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtige die dort vorgesehenen Leistungen nicht beantragt hat.