24 Ca 8017/13 - Alkoholisierter Berufskraftfahrer wird gekündigt
Nach Urteil des ArbG Berlin (Az. 24 Ca 8017/13), kann das Arbeitsverhältnis eines Berufskraftfahrers aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden, wenn er sein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Dem stehe eine Alkoholerkrankung des Berufskraftfahrers nicht entgegen.