III R 29/09 - Kindergeldanspruch für ein nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09 entschieden, dass sich ein behindertes Kind nicht schon allein deshalb selbst unterhalten kann, weil es einer Erwerbstätigkeit nachgeht.