V R 13/12 - Umsatzsteuerfreiheit eines ärztlichen Notfalldienstes
Die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes werden als Einheit behandelt und sind unter Umständen umsatzsteuerfrei. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 8. August 2013 V R 13/12.