VIII R 17/16 - BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. November 2018 VIII R 17/16 entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (des Einkommensteuergesetzes) in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen.
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