VI ZR 575/20 - Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung (Prüfstanderkennungssoftware), dadurch Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs.
Der Weiterverkauf des Fahrzeugs ließ diesen Schadensersatzanspruch nicht entfallen.
Der Weiterverkauf des Fahrzeugs ließ diesen Schadensersatzanspruch nicht entfallen.