5 StR 636/23 - Urteil wegen Einschmuggelns von Mobiltelefonen durch eine JVA-Beamtin rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen ein am 24. August 2023 ergangenes Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.