III ZR 35/18 - Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht
Schuldhafte Amtspflichtverletzung - wenn beteiligte Sportlehrer notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen pflichtwidrig unterlassen ....
Die Amtspflicht der Sportlehrer zur Ersten Hilfe bei Notfällen ist wertungsmäßig nur eine die Hauptpflicht zur Unterrichtung und Erziehung begleitende Nebenpflicht.
Dennoch, zur Führung des übernommenen Amtes gehören bei Sportlehrern eben auch die im Notfall gebotenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, welche in erforderlicher und zumutbarer Art und Weise rechtzeitig und ordnungsgemäß durchzuführen sind. Um dies zu gewährleisten, mussten die Sportlehrer bereits damals über eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe verfügen.