I ZR 225/17 - Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig" Die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien verstößt nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz. juristi.Red 23. Januar 2021 0