VI ZR 506/17 - Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben
Kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines Presseunternehmens. Derartige Schreiben zielen auf einen effektiven – möglichst bereits vor einer Verletzung wirksam werdenden – Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. (Prävention)
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