1 BvR 311/22 - Erfolgreiche VB gegen die Kostenentscheidung eines Sozialgerichts
Mit veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Kostengrundentscheidung eines Sozialgerichts die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz) in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Das Sozialgericht hat § 193 SGG (Sozialgerichtsgesetz) in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet.