VIII ZR 238/18 und VIII ZR 371/18 - Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der Mietwohnung aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens des Vermieters
Zieht ein Mieter, infolge einer Pflichtverletzung aus der Wohnung aus und erwirbt sodann Wohnungs- oder Hauseigentum, so kann er die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen.
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