XII ZB 192/11 - Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
Werden für den Unterhaltsberechtigten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht, geht dessen Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Sozialleistungsträger über. [Aufrechnungsverbot]
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