X ZR 15/18 und X ZR 85/18 - Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen Systemausfalls in einem Flughafenterminal
Der mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals ist ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung.