X ZR 104/13 und X ZR 121/13 - Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und Radarausfall
Ein Generalstreik sowie der im Vorfeld eines Flugs aufgetretene Radarausfall stellen einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechte-VO dar
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