B 7/7a AL 8/07 R - Honorar für Vermittlung eines Arbeitslosen an die Arbeitgeberin des Vermittlers bei Vermittlungsgutschein
Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Zahlung eines Vermittlungshonorars bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheins setzt neben der Einstellung des Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeber auch eine vermittlerische Tätigkeit des Maklers voraus.