I ZR 88/08 - Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos
Eine Verletzung der für Spielzeug eingetragenen Marke der Klägerin hat der Bundesgerichtshof verneint. Das Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen.
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