IX ZB 247/08 - Zeitliche Begrenzung für die Entscheidung der Restschuldbefreiung nach Insolvenzverfahren
Nach Ablauf von 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist über die Restschuldbefreiung endgültig zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif ist.
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