IV ZR 23/05 - Klagzustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO? ... sind Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, dem Kläger grundsätzlich nicht zuzurechnen. juristi.Redaktion 5. Dezember 2019 0