2 Sa 32/10 - Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf
Beruft sich der Arbeitgeber zur Begründung eines befristeten Arbeitsvertrages auf den Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, so muss er die Voraussetzungen für das Vorliegen der tatsächlichen Grundlagen seiner Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rechtsstreit darlegen. Aus dem Vortrag muss sich rechnerisch nachvollziehbar ergeben, dass die Arbeitsleistung des befristet eingestellten Arbeitnehmers nach Befristungsablauf voraussichtlich nicht mehr benötigt wird.