1 ABR 60/06 - Einstellung von Ein-Euro-Jobbern - Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II - sog. Ein-Euro-Jobber - beschäftigen will.