III R 34/18 - Anrechnung der polnischen Familienleistung 500+ auf das deutsche Kindergeld
Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.02.2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25.07.2019 - III R 34/18 eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland entschieden.
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