8 C 1.19 - Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR
Die zur Verhinderung eines Grenzübertritts an der früheren Grenze der DDR ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen waren rechtsstaatswidrig. Eine infolge dieser Maßnahmen erlittene gesundheitliche Schädigung kann verwaltungsrechtlich rehabilitiert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.