VI R 36/17 - Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3.7.2019 – VI R 36/17 entschieden hat.