XI R 19/12 - Steuerfreiheit von Raucherentwöhnungsseminaren
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 26. August 2014 (XI R 19/12) entschieden, dass die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes eine steuerfreie Heilbehandlung sein kann. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.
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