VI-6 U 1/23 - Busfahrer nutzt Handy: "Lebenslanges Fahrverbot" auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist unverhältnismäßig
Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist. Die beklagte A-Verkehrsgesellschaft wurde verurteilt, gegenüber der B GmbH mitzuteilen, dass die unter dem 07.07.2021 ausgesprochene Sperre für den Einsatz auf den Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH aufgehoben ist (Aktenzeichen: VI-6 U 1/23 (Kart)).