IV R 42/19 - Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR
- Rückwirkende Neuregelung verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19 entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit --im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaik-anlage-- bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19 entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit --im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaik-anlage-- bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen.
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