V R 7/19 - Fahrschulunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. juristi.Redaktion 16. August 2019 0