VIII ZR 251/06 - Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer Reparaturkostengarantie für ein Kraftfahrzeug ein uneingeschränkter Leistungsausschluss für den Fall formularmäßig vorgesehen werden kann, dass der Kunde eine ihm auferlegte Obliegenheit zur Durchführung von Fahrzeuginspektionen nicht erfüllt.