III R 5/23 - Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.01.2024 – III R 5/23 entschieden hat, bestimmt sich die Frage, welcher von mehreren in demselben Monat kindergeldberechtigten Personen der vorrangige Anspruch zusteht, danach, wer zu Beginn des fraglichen Monats die Voraussetzungen einer vorrangigen Kindergeldberechtigung erfüllt.