3 StR 488/23 - Verurteilung von zwei IS-Mitgliedern aus Deutschland rechtskräftig
Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 6. März 2024 die Revisionen von zwei Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23. August 2023 verworfen, das beide wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und den älteren von ihnen außerdem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen verurteilt hat. Beide Angeklagte waren nach gemeinsamen Ermittlungen von deutschen und schweizerischen Behörden 2022 überführt und festgenommen worden.